Privatpraxis · Hannover (Südstadt-Bult)

Psychotherapie Raisa Menge – Psychotherapeutin in Hannover

In meiner Privatpraxis für Psychotherapie in Hannover begleite ich Erwachsene in belastenden Lebenssituationen. Die therapeutische Arbeit ist tiefenpsychologisch fundiert und orientiert sich an Ihren individuellen Anliegen.

Adresse: Brehmstraße 3 · 30173 Hannover
Hinweis: Kein Wartezimmer – bitte termingenau
Akut: 112 · 116117

Kontakt

Für eine Kontaktaufnahme genügt zunächst ein kurzer Hinweis zu Ihrem Anliegen sowie Ihre Erreichbarkeit. Alles Weitere besprechen wir in Ruhe im persönlichen Kontakt.

E-Mail schreiben So geht’s weiter

Über mich

Ich bin tiefenpsychologisch fundierte psychologische Psychotherapeutin in eigener Privatpraxis für Erwachsene und Gruppentherapie in Hannover.

  • Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin (Schwerpunkt Tiefenpsychologie) an der MHH, Approbation
  • Master Psychologie (Arbeits- und Organisationspsychologie), Universität Göttingen
  • Bachelor Psychologie (Schwerpunkt Pädagogik), Universität Hildesheim
  • Erziehungswissenschaften (Schwerpunkt Philosophie), Universität Hildesheim (vorzeitig beendet)
Portraitfoto

Praxis

Die Praxis befindet sich im Erdgeschoss einer Villa im Stadtteil Südstadt-Bult in ruhiger Umgebung. Parkmöglichkeiten sind in der Regel gut verfügbar. In den Räumen kann Ihnen gelegentlich ein Hund begegnen (Dackel Kalle). Die Praxis ist Teil einer Praxisgemeinschaft mit drei Therapeutinnen: Raisa Menge, Dr. Sarah Gerasch und Annika Paliokas.

Praxisräume

Ansatz

Die therapeutische Arbeit ist tiefenpsychologisch fundiert. Gemeinsam schauen wir darauf, welche Erfahrungen nachwirken, welche Muster sich im Erleben und in Beziehungen zeigen und welche inneren Konflikte damit verbunden sind. Ziel ist es, Zusammenhänge verständlicher zu machen und Veränderungen zu ermöglichen.

Ablauf

Zu Beginn geht es um ein Kennenlernen und die Klärung Ihres Anliegens. Daraus entsteht ein gemeinsames Vorgehen, das sich an Ihrem Tempo orientiert.

  • Sitzungsdauer: 50 Minuten
  • Abklärung vor Antragstellung: Vor oder begleitend zu einer Beantragung von Psychotherapie können bis zu sieben Sitzungen nach GOP 812a erfolgen. Diese dienen der diagnostischen Abklärung, dem Kennenlernen sowie der gemeinsamen Entscheidung über das weitere Vorgehen. Spätestens im Anschluss an diese Phase wird – bei entsprechender Indikation – ein Antrag auf Psychotherapie gestellt.
  • Sprechstunden: bis zu drei Sitzungen
  • Probatorik: bis zu vier Sitzungen
  • ADHS-Diagnostik: strukturierte Abklärung nach Vereinbarung
Therapiesituation

ADHS-Diagnostik für Erwachsene

In meiner Praxis biete ich die diagnostische Abklärung einer Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätsstörung (ADHS) für Erwachsene ab 18 Jahren an. Die Abklärung erfolgt strukturiert und transparent. Ziel ist eine sorgfältige und differenzierte Einschätzung, die über eine reine Testauswertung hinausgeht.

Die Diagnostik umfasst standardisierte Fragebögen und Testverfahren (u. a. KATE und HASE), ausführliche Gespräche einschließlich biografischer Anamnese sowie – sofern vorhanden – die Einbeziehung früherer Unterlagen wie Schulzeugnisse. Ergänzend werden mögliche andere psychische Belastungen differenzialdiagnostisch berücksichtigt.

Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse mit einer diagnostischen Einordnung sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen und mögliche Behandlungsoptionen.

Kosten

Privatpatienten / Beihilfe

Private Krankenversicherungen und/oder die Beihilfe übernehmen Psychotherapie häufig ganz oder teilweise – abhängig vom Vertrag. Bitte klären Sie vor Beginn den erstattungsfähigen Steigerungssatz sowie den bewilligten Stundenumfang.

  • Sitzungsdauer: 50 Minuten
  • Bis zu drei Sprechstunden
  • Bis zu vier probatorische Sitzungen
  • Kurzzeittherapie: 24 Sitzungen
  • Langzeittherapie: 60 Sitzungen

Gesetzlich Versicherte (GKV)

Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V)

In einer Privatpraxis werden die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. In bestimmten Ausnahmefällen kann jedoch eine Kostenübernahme über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich sein, wenn eine zeitnahe Behandlung in einer kassenärztlichen Praxis nicht verfügbar ist.

Damit ein Kostenerstattungsverfahren geprüft werden kann, sind in der Regel folgende Schritte erforderlich:

  • Psychotherapeutische Sprechstunde: Wahrnehmung mindestens einer Sprechstunde in einer kassenärztlichen Praxis zur Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit.
  • Nachweis fehlender Therapieplätze: Dokumentation mehrerer Kontaktversuche bei kassenärztlichen Praxen mit Absagen oder medizinisch nicht zumutbaren Wartezeiten.
  • Bescheinigung: Ärztliche oder psychotherapeutische Bestätigung, dass eine Behandlung erforderlich und nicht aufschiebbar ist.

Der Antrag auf Kostenerstattung wird von der versicherten Person selbst bei der Krankenkasse gestellt. Die Entscheidung über eine Kostenübernahme liegt ausschließlich bei der jeweiligen Krankenkasse und erfolgt einzelfallbezogen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Das Kostenerstattungsverfahren ist mit organisatorischem Aufwand verbunden und kann zeitintensiv sein.

Notfallkontakte

  • Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
  • Sozialpsychiatrische Poliklinik (MHH): Podbielskistraße 158, Hannover · +49 (0)511 96 29 00
  • Psychosozialer und psychiatrischer Krisendienst Region Hannover: Podbielskistraße 168, Hannover · +49 (0)511 300 33 470
  • Polizei-Sozialarbeit (Prävention): Waterloostraße 7, Hannover · +49 (0)511 109 22 34
  • Amanda e.V.: Roscherstraße 12, 30161 Hannover · +49 (0)511 885970
  • Frauennotruf Hannover: +49 (0)511 33 21 12
  • bff Frauennotruf Hannover: Goethestraße 23, 30169 Hannover · +49 (0)511 332112
  • Weißer Ring Opfer-Telefon: 116-006
Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung wählen Sie bitte 112.